Bedarf Ihr Vorhaben keiner Baugenehmigung (z. B. bei einem verfahrensfreien Vorhaben gem. Art. 57 Bayer. Bauordnung), werden jedoch bauordnungsrechtliche Vorschriften oder Festsetzungen eines Bebauungsplans nicht eingehalten werden, ist bei der Gemeinde ein isolierter Antrag auf Abweichung beziehungsweise Befreiung zu stellen.
Gerne können Sie für den Antrag dieses Formular verwenden. Der Antrag kann aber auch in Briefform gestellt werden. Beizulegen sind zusätzlich ein entsprechender Lageplan mit Einzeichnung des Bauobjekts und ggf. Bauskizzen.
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