Vor Beginn einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit ist in der Regel eine Anzeige des Gewerbes bei der zuständigen Gemeinde erforderlich, in der die Tätigkeit ausgeübt wird (§ 14 Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung - GewO).
Sofern bei einem bereits gemeldeten Gewerbe Änderungen eintreten (z.B. Anschrift, Änderung der Tätigkeiten etc.), müssen diese ebenfalls gemeldet werden.
Die Abmeldung ist erforderlich, sobald die selbstständige Tätigkeit nicht mehr ausgeübt wird.
Für Gewerbean- und -abmeldungen wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 € fällig.
Die Gebühr für die Gewerbeummeldung beträgt 15,00 €.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die u.g. Ansprechpartner.
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