Am 1. November 2015 ist das Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft getreten und ersetzt das bisher geltende Bayerische Meldegesetz (MeldeG).
Wie bisher haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, gegen einzelne regelmäßig oder auf Anfrage durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde Widerspruch zu erheben. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.