ERSCHLIESSUNGSBEITRÄGE
Wird ein Baugebiet erschlossen, ergeben sich aufgrund von Erschließungsbeitragsbescheiden Zahlungspflichten für die Grundstückseigentümer.
AUSBAUBEITRÄGE
Muss eine Ortsstraße verbessert oder erneuert werden, erhebt die Gemeinde Beiträge zur Finanzierung der Maßnahme.
LIEGENSCHAFTEN
Die Liegenschaftsverwaltung ist für die vielfältigen Aufgaben im Bereich des Grundstückwesens zuständig.
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