Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach BMG
Am 1. November 2015 ist das Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft getreten und ersetzt das bisher geltende Bayerische Meldegesetz (MeldeG).
Wie bisher haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, gegen einzelne regelmäßig oder auf Anfrage durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde Widerspruch zu erheben. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.
Die nach bisherigem Meldegesetz (MeldeG) bereits eingetragenen, schutzumfanggleichen Übermittlungssperren bleiben bestehen, so dass in diesem Fall kein Handlungsbedarf besteht.
Es gibt folgende Widerspruchsmöglichkeiten:
A) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Versendung von Informationsmaterial an deutsche Staatsangehörigkeit, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie können der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit § 58c Abs. 1des Soldatengesetzes widersprechen.
B) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich - rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören. Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG in Verbindung mit § 42 Abs. 2 BMG widersprechen.
C) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 1BMG widersprechen.
D) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk. Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 2 BMG widersprechen.
E) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 3 BMG widersprechen.
Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie schriftlich oder durch persönliches Erscheinen unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes beim Einwohnermeldeamt, EG Zi. 05 oder 07, Kaulberg 1, 96158 Frensdorf vornehmen. Den Vordruck finden Sie rechts auf dieser Seite.
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