Verkehrswesen

Wird für ein Vereinsfest oder eine Baustellenabsicherung eine verkehrsrechtliche Anordnung (z. B. für eine Straßeneinengung, eine Gehwegsperrung, Vollsperrung oder ähnliches) benötigt, so ist diese rechtzeitig vorher bei der Gemeinde Frensdorf zu beantragen.

Für verkehrsrechtliche Angelegenheiten auf Kreis- oder Staatsstraßen ist das Landratsamt Bamberg zuständig.

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