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Mit der Festlegung von Sanierungsgebieten kann die künftige Entwicklung eines Ortes geplant und gesteuert werden. Vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes wurde die vorbereitende städtebaulichen Untersuchung durchgeführt.
Der Ergebnisbericht, in dem u. a. die städtebaulichen Missstände und die funktionalen Schwächen für den „Altortbereich Abtsdorf-Vorra“ benannt sowie die Grenzen des Sanierungsgebietes dargestellt sind, wurde
vom Gemeinderat gebilligt.
Die Ausweisung von Sanierungsgebieten ist Voraussetzung für die Förderung öffentlicher baulicher Maßnahmen und für die Unterstützung privater Sanierungsvorhaben im Sanierungsgebiet. Damit sollen Defizite oder funktionale Schwächen behoben oder verbessert werden.
Der Gemeinderat beschloss in der Sitzung am 20.02.2024 die vorgeschlagene Sanierungssatzung für den „Altortbereich Abtsdorf-Vorra“ und bestimmte gleichzeitig, dass für die Durchführung der Sanierung eine Frist von 15 Jahren gilt.
Weil im Sanierungsgebiet die Erhaltung und Verbesserung im Bestand im Vordergrund (sog. Substanzsanierung) steht und eine Gebietsumgestaltung (sog. Funktionssanierung) nicht angestrebt wird, wurde auch festgelegt, dass das vereinfachte Verfahren durchgeführt wird.
Zur Sicherung der Planung enthält die Sanierungssatzung folgende Bestimmungen:
Der Gemeinde steht beim Kauf von Grundstücken in einem Sanierungsgebiet ein Vorkaufsrecht gemäß § 24 BauGB zu, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt.
Die Gemeinde kann in einem Sanierungsgebiet auf der Grundlage einer Gestaltungsfibel die erhaltende Sanierung und die gestalterische Verbesserung von ortsprägenden Gebäuden mit einem kommunalen Förderprogramm unterstützen. Danebengibt es für Eigentümer (Kapitalanleger und Selbstnutzer) von Immobilien in einem ausgewiesenen Sanierungsgebiet gemäß §§ 7 h und 10 f des Einkommensteuergesetzes erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten.
Satzung mit Lageplan:
Der Gemeinderat Frensdorf hat am 17. Januar 2023 mit Beschluss die städtebauliche Voruntersuchung für den „Altortbereich Frensdorf“ abgeschlossen. In dieser Voruntersuchung wurden unter Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger sowie unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange städtebauliche Defizite und funktionale Schwächen für dieses Gebiet festgestellt.
Am 16. Januar 2024 hat der Gemeinderat das Sanierungsgebiet mit einer Sanierungssatzung festgelegt. Die Ausweisung von Sanierungsgebieten ist Voraussetzung für die Förderung öffentlicher baulicher Maßnahmen und für die Unterstützung privater Sanierungsvorhaben im Sanierungsgebiet. Damit sollen die festgestellten Defizite und die funktionalen Schwächen behoben oder verbessert werden.
Gemäß der vorbereitenden Untersuchung sind dazu folgende Maßnahmen geplant:
– Maßnahme A: Erhalt und Weiterentwicklung des Ortszentrums
o Naturnahe Neugestaltung und Schaffung von (barrierefreien) Parkplätzen im Umgriff Apotheke, Museum, Rathaus sowie Erhöhung der Verkehrssicherheit
– Maßnahme B: Erhalt und Weiterentwicklung des Marktplatzes
o Schaffung einer Ortsmitte als kultureller Mittelpunkt der Ortsgemeinschaft mit Aufenthaltsmöglichkeiten, Parkplätzen und Festplatzanschluss
– Maßnahme C: Weiterentwicklung des Dorfplatzes mit Fußweg am Bach
o Schaffung einer zentralen Fläche für Veranstaltungen und Dorfleben, multifunktionale Gestaltung als Parkplatz für Schule, Begrün- ung und Ausstattung als Treffpunkt, Festplatzanschlüsse, Spielplatz, Öffentliches WC
– Maßnahme D: Bürgerzentrum
o Schaffung eines Veranstaltungsraums mit Außenbereich
– Maßnahme E: Verkehrskonzept
o Verkehrskonzept zur Verbesserung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer
– Maßnahme F: Gestaltungssatzung
o Erstellung einer Gestaltungsfibel und Erlass eines kommunalen Förderprogramms zur Gestaltung von Fassaden, Einfriedungen, Vorgärten und Höfe
Die Gemeinde kann in einem Sanierungsgebiet auf der Grundlage einer Förderfibel die erhaltende Sanierung und die gestalterische Verbesserung von ortsprägenden Gebäuden mit einem kommunalen Förderprogramm unterstützen.
Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für Eigentümer
Für Eigentümer (Kapitalanleger und Selbstnutzer) von Immobilien in einem ausgewiesenen Sanierungsgebiet gibt es gemäß §§ 7 h und 10 f des Einkommensteuergesetzes erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten.
Kosten für den Erhalt, die Sanierung und Modernisierung von historischen Gebäuden können nach dem Einkommensteuergesetz begünstigt werden. Bei Eigennutzung des Gebäudes besteht die Möglichkeit, Modernisierungs- und Instandsetzungskosten zu 90 % (10 Jahre lang 9%), bei Vermietung zu 100% (8 Jahre lang 9% und 4 Jahre zu 7%) abzuschreiben. Nicht begünstigt ist allerdings der Abriss oder ein kompletter Neubau von Gebäuden.
Für die Inanspruchnahme dieser Steuervergünstigung ist es unbedingt erforderlich, sich vor Beginn der Investition mit der Gemeinde Frensdorf zur Ausstellung einer Grundlagenbescheinigung in Verbindung zu setzen. Steuerrechtliche Beratungen darf die Gemeinde Frensdorf nicht durchführen Hierfür wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Genehmigungspflicht von Vorhaben und Vorkaufsrecht
Zur Sicherung der Planung bedürfen in einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet bestimmte Vorhaben und Rechtsvorgänge der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde (§ 144 BauGB). Da im Sanierungsgebiet keine Gebietsumgestaltung (sog. Funktionssanierung) angestrebt wird, wurde weitestgehend auf die Genehmigungspflicht von Vorhaben und Rechtsvorgängen verzichtet und für bestimmte Fälle die Genehmigung allgemein erteilt. Nur bauliche Vorhaben, die einer baurechtlichen Genehmigung bedürfen, oder erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, sind genehmigungspflichtig. Miet- und Pachtverträge, rechtsgeschäftliche Veräußerungen von Grundstücken sowie sonstige Rechtsgeschäfte zu Grundstücken (Grundschulden, Dienstbarkeiten, etc.) im Sanierungsgebiet sind weiterhin genehmigungsfrei möglich. Unbeschadet davon steht der Gemeinde beim Kauf von Grundstücken in einem Sanierungsgebiet ein Vorkaufsrecht gemäß § 24 BauGB zu, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt.
Satzung mit Lageplan
Einladung zur Vorstellung der Ergebnisse der Arbeitskreisarbeit
und gemeinsame Abstimmung über Wichgkeit der Maßnahmen
am Sonntag, den 25.06.2023
um 16.00 Uhr
im Feuerwehrhaus in Abtsdorf
Seit mehreren Jahren arbeiten die Arbeitskreise, die sich in Abtsdorf und Vorra unter anderem aus der ISEK-Gruppe gebildet haben, an Ideen und Maßnahmen, um die beiden Ortschaften auch in Zukunft lebens- und liebenswert zu erhalten. Neben der Unterstützung der Vereine und des Dorflebens geht es auch um Baumaßnahmen und Freizeitgestaltung.
Bei gemeinsamen Spaziergängen und vielen Treffen wurden so 38 Maßnahmen erarbeitet, die am Sonntag, dem 25.06.2023 um 16.00 Uhr im Feuerwehrhaus in Abtsdorf vorgestellt werden sollen.
Die Bereiche „Sicherheit im Verkehr“, „Gebäude und Wohnumfeld“, „Natur und Artenschutz“, „Tourismus und Freizeitgestaltung“, „Handel und Gewerbe“, „Energie und Nachhaltigkeit“ sowie das Thema „Gestaltungssatzung“ und „Ressourcen-Satzung“ sind vertreten.
Im Anschluss an die Vorstellung bekommen alle Anwesenden Klebepunkte und können so die Maßnahmen unterstützen, die sie für wichtig halten.
Das Ergebnis der Abstimmung wird dann im Gemeinderat vorgestellt und bei der Regierung von Oberfranken als Fördermaßnahme eingereicht.
1. Phase:
ISEK Pommersfelden – Frensdorf als Grundlage für Voruntersuchungen nach dem BauGB ( §§140 ff.); abgeschlossen mit Endbericht vom 13.06.2018 und Festlegung der ersten Entwicklungsgebiete in:
-Frensdorf
-Vorra/Abtsdorf
-Herrnsdorf
2. Phase – 2020/2021:
Voruntersuchungen und Förderentwürfe für die Förderung der Entwicklungsgebiete.
Förderung von Frensdorf und Vorra/Abtsdorf aus dem Programm: „kleinere Städte und Gemeinden“ der Regierung von Oberfranken. Untersuchungsleitung durch Architektin Nißlein, Höchstadt/Aisch.
Förderung von Herrnsdorf aus dem Programm: „Einfache Dorferneuerung“ des Amtes für ländliche Entwicklung (ALE) für ausschließlich öffentliche Bauvorhauben. Untersuchungsleitung durch Architekt Leyh, Höchstadt/Aisch.
3. Phase – ab 2022:
Vorlage der Entwürfe bei den Förderstellen zur Ermittlung der Förderwürdigkeit der geschätzten Kosten, sowie Abstimmung mit dem Gemeindehaushalt.
Hinweise: Es gibt zu den Voruntersuchungen (Frensdorf, Vorra/Abtsdorf) Projektgruppen, die die voruntersuchungsleitende Architektin Nißlein unterstützen sollen. Näheres kann bei Interesse bei ihr erfragt werden.
Eine Veröffentlichung der Arbeit vor der Vorlage bei den Förderstellen ist nicht sachdienlich und unterbleibt deshalb.
Die Landschaftsarchitektin Nißlein teilt heute (10.02.2021) folgendes mit:
Die Voruntersuchung schreitet voran. Bei einem gemeinsamen Termin im Oktober wurde über die zukünftige Entwicklung von Frensdorf und die generelle verkehrliche Situation diskutiert. Hier soll ein zukunftsfähiges Konzept erarbeitet werden.
Aus der Diskussion entstanden sind zwei Arbeitskreise:
– AK Verkehr mit Herrn Gemeinderat Mario Miguletz als Sprecher
– AK Kultur, Natur, Ökologie, Tourismus und Energie mit Herrn Gemeinderat Thomas Lang als Sprecher
In den Arbeitskreisen werden derzeit die geplanten Maßnahmen genauer erarbeitet.
Folgende Maßnahmenvorschläge wurden in den einzelnen Themenbereichen bisher erarbeitet:
Energie
– Energiemanagement
– E-Ladesäulen für Fahrräder und Autos
– Flächen für die alternative Energieproduktion
Steigerung der kulturellen Attraktivität
– Bürgerzentrum/Veranstaltungsraum
– Sportweg/Trimm-Dich-Pfad
– Jugendkulturtreff/Skaterpark
– Verbesserungen der Rahmenbedingungen für die lokale Gastronomie
Verkehr
– Parkplatzkonzept
– Maßnahmen an Gefahrenpunkte z.B. an der Kreuzung zum Marktplatz
– Schaffung von Fußwegeverbindungen
– landwirtschaftliches Kernwegenetz
Ökologie
– Renaturierungsmaßnahmen
– ökologische Flächengestaltung
– ökologischer Lehrpfad und Schaugarten
– Wochenmarkt/Bauernmarkt
– Begrünung der Gemeindeflächen
– Lichtverschmutzung entgegenwirken
Tourismus
– verschiedene Übernachtungsmöglichkeiten schaffen
– Wander-, Rad- und Kulturwege ausweisen
– Bierkeller-Reaktivierung
– Reaktivierung öffentlicher Brunnen
– Label und Tourismuskonzept in Kooperation mit anderen Gemeinden
Stadtbild
– Neugestaltung Platz Gertrudenstraße bis Rathaus
– Neugestaltung des Marktplatzes
– Schaffung einer grünen Achse durch den Ort
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, sich an den Arbeitskreisen zu beteiligen.
Auch in Vorra/Abtsdorf nimmt die Voruntersuchung Gestalt an. Nach der Erarbeitung der Problempunkte wurden im Oktober Arbeitskreise gebildet.
In den Arbeitskreisen werden derzeit die geplanten Maßnahmen genauer erarbeitet.
Es gibt folgende Arbeitskreise:
AK 1: Gebäude, und Wohnumfeld, Gestaltungssatzung; Ansprechpartnerin: Frau Gemeinderätin Susanne Beck
AK 2: Öffentlicher Raum, Begrünung, Ökologie, Energie, Soziales, Kultur, Vereine, Zusammenleben, Freizeit, Heimatgefühl, Bildung; Ansprechpartner: Herr Patrik Lumma
AK 3: Verkehr, Torismus, Handel und Gewerbe; Ansprechpartnerin: Frau Gemeinderätin Anja Sauer
Folgende Maßnahmenvorschläge wurden bisher erarbeitet:
– Verkehrssicherheit entlang des Kirchberges
– Verkehrssicherheit um das Mosthäusla
– Verkehrssicherheit Kreuzung Abtsdorf / Vorra
– Verkehrssicherheit Kreuzung „Am Holzberg“ und „Abtsdorfer Straße“
– Radweganbindung
– gewünschter Kreisverkehr am Neubaugebiet
– Gehweg an der Abtdorfer Straße
– Verkehrsreduzierung Ortsausgang Abtsdorf
– Nachhaltigkeit und Naturnähe
– Ausbau Tourismus und Naherholung
– Vermarktung regionaler Produkte
– Schaffung von Wohnraum
– Schaffung von Gästezimmern
– Umgestaltung Umgriff Kirche /Kirchberg
– Aufwertung Friedhof
– Umgestaltung Bushaltestelle/Dorfmitte
– Sanierung Kriegerdenkmal am Friedhof
– Erhalt und Nutzung der Alten Schmiede mit Wohnhaus
– neuer Standort Briefkasten
– Sanierung der Kellerköpfe und der alten Kegelbahn
– Sanierung der kleinen Kapelle „Am Holzberg“
– Sanierung des alten Gefrierhauses
– Neues Geländer an der Brücke zur Mühle
– Sanierung von Marterln
– Neuer Standort Kerwasbaum
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, sich an den Arbeitskreisen zu beteiligen.
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: