Verkehr aktuell

23. Okt. 2025
Bekanntmachung einer verkehrsrechtlichen Anordnung, Ausweitung des absoluten Halteverbots in der Bahnhofstraße Frensdorf...
13. Mai 2025
Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Verkehrsrechtliche Anordnung einer Tempo-30-Zone im Baugebiet „Hirtenäcker“ i...
Bedingt durch die feuchte Witterung wachsen viele Sträucher, Büsche usw. über die Grundstücksgrenzen und Gartenzäune hin...
Ersatzbushaltestellen für die Gemeindeteile Wingersdorf und Lonnershof während der Ausbaumaßnahmen an der Staatsstraße 2...

Ansprechpartner:

Stefan Schnell

Timo Spielberger

Ersatzbushaltestellen für die Gemeindeteile Wingersdorf und Lonnershof
während der Ausbaumaßnahmen an der Staatsstraße 2260 Sambach – Lonnershof –

Um den Schulkindern und sonstigen Fahrgästen während der Straßenbaumaßnahmen ortsnahe Zustiegsmöglichkeiten für den ÖPNV-Linienverkehr zu schaffen, hat sich die Gemeindeverwaltung darum bemüht, dass Linienbusse den Flurbereinigungsweg zwischen Wind und Ellersdorf nutzen können und dass in der Nähe der betroffenen Orte Lonnershof und Wingersdorf Ersatzbushaltestellen eingerichtet werden. Sie befinden sich:

für Lonnershof:

           in 250 m Entfernung in der Nähe des Abzweigs der Staatsstraße / Ortsstraße Herrnsdorf am Ende Fußweges
 

für Wingersdorf:

           350 m vom Ortsausgang Wingersdorf in Richtung Schweinbach entfernt am Abzweig Richtung Wind


Beide Haltestellen sind entsprechend beschildert. Schulkinder und Fahrgäste laufen zur Bushaltestelle nach Wingersdorf am unbeleuchteten Straßenrand der Gemeindeverbindungsstraße Wingersdorf-Schweinbach.


Aus Sicherheitsgründen ist es zwingend notwendig,

–              dass die Kinder und auch die anderen Fahrgäste aus Sicherheitsgründen zu jeder Tages- und Nachtzeit entlang des
Weges reflektierende Warnwesten tragen und

–              dass Fußgänger außerhalb geschlossener Ortschaften den linken Fahrbahnrand benutzen.


Bitte haben Sie Verständnis für diese Umstände. Durch die Schaffung dieser Fahrroute und der Ersatzhaltestellen konnte verhindert werden, dass die Kinder beider Ortsteile noch weitere Wege zur nächsten Haltestelle zurücklegen müssen.

Den geänderten Fahrzeitenplan für die Buslinie 978 (gültig ab 04.11.2024) finden Sie in der Anlage.

Ihre Verwaltung.

Lageplan zu den Ersatzhaltestellen für Lonnershof und Wingersdorf

Die winterbedingte Pause ist vorbei. Das Staatliche Bauamt Bamberg beginnt am Montag, den 10.03.2025 wieder mit den Erneuerungsarbeiten auf der Staatsstraße 2260 zwischen Sambach und Lonnershof. 

Im Zuge der Maßnahme wird der Straßendamm der Staatsstraße auf 6,50 m verbreitert, die Pflasterrinnen in den Ortsdurchfahrten Wingersdorf und Lonnershof werden erneuert sowie die Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut. Weiterhin werden die alten Asphaltschichten abgefräst und anschließend neue Asphaltschichten eingebaut. 


Vollsperrung und Umleitung

Für eine sichere Durchführung der Erneuerungsarbeiten ist eine erneute Sperrung der Staatsstraße bis voraussichtlich Ende Mai 2025 erforderlich. Die Sperrung liegt zwischen der Einmündung Wind (Kreisstraße BA 34) und Einmündung Herrnsdorf.

Die Umleitung erfolgt wieder über Sambach – Wind – Zentbechhofen – Herrnsdorf und umgekehrt und wird entsprechend ausgeschildert. Für die Anwohner und Anlieger der von der Vollsperrung betroffenen Gemeindeteile Lonnershof und Wingersdorf bleibt die Staatsstraße immer in jeweils eine Fahrtrichtung befahrbar.


Ersatzbushaltestellen für die Gemeindeteile Wingersdorf und Lonnershof

während der Ausbaumaßnahmen an der Staatsstraße 2260 Sambach – Lonnershof

Um den Schulkindern und sonstigen Fahrgästen während der Straßenbaumaßnahmen ortsnahe Zustiegsmöglichkeiten für den ÖPNV-Linienverkehr zu schaffen, hat sich die Gemeindeverwaltung darum bemüht, dass Linienbusse wieder den Flurbereinigungsweg zwischen Wind und Ellersdorf nutzen können und dass in der Nähe der betroffenen Orte Lonnershof und Wingersdorf Ersatzbushaltestellen eingerichtet werden. Sie befinden sich:

für Lonnershof:
in 250 m Entfernung in der Nähe des Abzweigs der Staatsstraße / Ortsstraße Herrnsdorf am Ende Fußweges
 
für Wingersdorf:
350 m vom Ortsausgang Wingersdorf in Richtung Schweinbach entfernt am Abzweig Richtung Wind

Beide Haltestellen sind entsprechend beschildert. Schulkinder und Fahrgäste laufen zur Bushaltestelle nach Wingersdorf am unbeleuchteten Straßenrand der Gemeindeverbindungsstraße Wingersdorf-Schweinbach.

Aus Sicherheitsgründen ist es zwingend notwendig, dass die Kinder und auch die anderen Fahrgäste aus Sicherheitsgründen zu jeder Tages- und Nachtzeit entlang des Weges reflektierende Warnwesten tragen und dass Fußgänger außerhalb geschlossener Ortschaften den linken Fahrbahnrand benutzen.

Bitte haben Sie Verständnis für diese Umstände. Durch die Schaffung dieser Fahrroute und der Ersatzhaltestellen konnte verhindert werden, dass die Kinder beider Ortsteile noch weitere Wege zur nächsten Haltestelle zurücklegen müssen.

Das Staatliche Bauamt Bamberg bittet die Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die unvermeidbaren Beeinträchtigungen und Verkehrsbehinderungen während der Sanierungsmaßnahme sowie um erhöhte Aufmerksamkeit auf den Umleitungsstrecken.

Ihre Verwaltung.

Lageplan zu den Ersatzhaltestellen für Lonnershof und Wingersdorf

Bedingt durch die feuchte Witterung wachsen viele Sträucher, Büsche usw. über die Grundstücksgrenzen und Gartenzäune hinaus in den öffentlichen Verkehrsraum, also in die Straßen und auch Gehwege. Diese Wucherungen beengen den Licht- und Sichtraum und ein ungehindertes Vorbeifahren oder –laufen ist oft nicht mehr möglich.

Bitte beachten Sie, dass keine Gefahr von Bepflanzungen aller Art aus angrenzenden Grundstücken ausgehen darf, sowie überragende Äste (auch im belaubten und nassen Zustand) nicht in das Lichtraumprofil von 4,50 m über der Straßenoberkante bzw. 2,50 m über der Gehwegoberkante (s. Skizze) hineinragen dürfen.

 

 

Alle Betroffenen werden deshalb gebeten, in die öffentlichen Verkehrsflächen (auch Feld- und Waldwege) hineinragende Bäume, Hecken, Sträucher und sonstigen Bewuchs sofort zu beseitigen. Auch verdeckte Verkehrszeichen, Straßenlampen oder Straßennamensschilder sind umgehend freizuschneiden. Gräben, Bankette, Böschungen usw. sind ebenfalls Bestandteil des Straßenkörpers und somit auch von Überwuchs freizuhalten. 

Notfalls müssen die Arbeiten mehrmals im Jahr wiederholt werden, um einen ausreichend großen Sichtwinkel und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Anlieger an einer öffentlichen Fläche sind für die Verkehrssicherheit an Ihrer Grundstücksgrenze grundsätzlich mitverantwortlich.

Diese Maßnahmen sind auch notwendig, um Unterhaltsarbeiten (z. B. Mulchen und Mähen), die Nutzbarkeit und Schonung der Wege zu gewährleisten.

Bei Fragen hierzu stehen Ihnen Herr Schnell und Herr Spielberger vom Ordnungsamt gerne zur Verfügung.

Ihre Verwaltung.

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Frensdorf hat in seiner Sitzung am 18.04.2023 beschlossen, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit für den fließenden Verkehr in der Kapellenstraße im Gemeindeteil Birkach (Höhe Birkacher Hauptstraße 9 bis Kapellenstraße 3) auf der westlichen Straßenseite ein eingeschränktes Halteverbot und auf der östlichen Straßenseite ein absolutes Halteverbot angeordnet wird; jeweils auch für den Seitenstreifen mittels entsprechendem Zusatzzeichen.

Die Fahrbahn ist im genannten Teilstück der Kapellenstraße inklusive Seitenstreifen so schmal, dass bei parkenden Fahrzeugen die Mindestfahrbahnrestbreite von 3,05 m nicht mehr eingehalten werden kann. Dennoch benutzen manche Anwohner den Seitenstreifen immer wieder als Dauerparkplatz, wodurch der fließende Verkehr behindert wird. Daher wird zur Verdeutlichung des Halteverbots noch eine entsprechende Beschilderung angebracht. Auf der westlichen Fahrbahnseite wird lediglich ein eingeschränktes Halteverbot angeordnet, um das kurzzeitige Halten zum Be- und Entladen zu ermöglichen.

Die Anordnung wird mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen wirksam. Zuwiderhandlungen gegen angeordnete Vorschriftszeichen nach § 41 StVO sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG.

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Frensdorf hat in seiner Sitzung am 18.04.2023 beschlossen, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit für Fußgänger an der Ortsstraße in Obergreuth, Fl.Nr. 1134 Gemarkung Frensdorf, von Reundorf kommend bis zur Einmündung in die Staatsstraße ST 2254 der Seitenstreifen auf der rechten Fahrbahnseite mittels Verkehrszeichen Nr. 239 als Gehweg ausgewiesen wird.

Beim beidseitigen Gehweg in der o. g. Ortsstraße handelt es sich aufgrund der Bordsteinhöhe und Beschaffenheit verkehrsrechtlich um einen Seitenstreifen, auf dem auch geparkt werden darf. Dies wurde in der Verkehrsschau vom 23.03.2023 von der Verkehrspolizei festgestellt. Jedoch werden die Fußgänger dadurch gezwungen, oftmals auf der Straße zu laufen. Daher wird der Seitenstreifen auf der rechten Fahrbahnseite als Gehweg ausgewiesen, auf dem nicht geparkt werden darf.

Die Anordnung wird mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen wirksam. Zuwiderhandlungen gegen angeordnete Vorschriftszeichen nach § 41 StVO sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG.

Die verkehrsrechtliche Anordnung vom 21.07.2023 (Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 12.07.2022) für ein beidseitiges absolutes Halteverbot wird daher nicht vollzogen und zurückgenommen. Die Verkehrsteilnehmer werden jedoch darauf hingewiesen, dass im Kurvenbereich und an unübersichtlichen Straßenstellen bereits ein gesetzliches Halteverbot gilt.

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Frensdorf hat in seiner Sitzung am 18.04.2023 beschlossen, dass aus Gründen der Verkehrsberuhigung in der Lindenstraße in Frensdorf (Einmündung von der Hauptstraße) dauerhaft ein Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 7,5 t angeordnet wird. Der Anliegerverkehr ist frei.

Aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens in der Lindenstraße durch den Naturbadesee, sowie den Neubau der Seniorenwohnanlage haben die Anwohner der Lindenstraße verkehrsberuhigende Maßnahmen beantragt.

Wegen des Baustellenverkehrs ist derzeit an der o. g. Einmündung bereits ein Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 7,5 t (Anlieger frei) angeordnet. Diese Beschilderung wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 18.04.2023 dauerhaft angeordnet, damit große Lieferfahrzeuge künftig über die Straße „Am Seebach“ die Seniorenwohnanlage anfahren. Auch wird künftig durch entsprechende Wegweiser auf die allgemeine Zufahrt zum Badesee und zum Seniorenwohnen über die Straße „Am Seebach“ hingewiesen.

Die Anordnung wird mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen wirksam. Zuwiderhandlungen gegen angeordnete Vorschriftszeichen nach § 41 StVO sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG.

 

Der Radweg von Reundorf kommend endet in Frensdorf in der Reundorfer Straße unmittelbar vor der Einmündung in den Kerntner Ring. Dies ist entsprechend beschildert. Das Verkehrszeichen „Vorfahrt achten“ am Ende des Kerntner Rings bezieht sich auf den fließenden Verkehr in der Reundorfer Straße, nicht aber auf den Geh- und Radverkehr auf dem Geh- und Radweg. Dieser muss warten und die Vorfahrt gewähren, was ebenfalls eindeutig beschildert ist.

Trotzdem fahren viele Radfahrer einfach weiter. Im vergangenen Jahr erfasste ein Pkw-Fahrer, der aus dem Kerntner Ring fuhr, einen Radfahrer, der das Ende des Radweges missachtet hat. Bei einer Verkehrsschau zusammen mit Vertretern des Landratsamtes und der Verkehrspolizei wurde wiederholt festgestellt, dass der Umfang der Beschilderung für die Vorfahrtsregelung bereits ausgeschöpft ist.

Es liegt daher in der Eigenverantwortung der Radfahrer, das Ende des Radweges zu beachten und den Verkehrsteilnehmern, die aus dem Kerntner Ring fahren, die Vorfahrt zu gewähren
.

Dennoch bitten wir auch die Verkehrsteilnehmer, die vom Kerntner Ring in die Reundorfer Straße einfahren, um erhöhte Vorsicht vor den Radfahrern, die das Ende des Radweges nicht registriert haben. Hierzu wird im Kerntner Ring vor dem Einmündungsbereich zusätzlich das Gefahrenzeichen „Radfahrer“ angebracht, um auf diese Verkehrssituation aufmerksam zu machen (Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 18.04.2023).

Die bestehende Vorfahrtsregelung ändert sich dadurch allerdings ausdrücklich nicht.

 

In unserer gesamten Gemeinde ist das Thema Parken immer wieder aktuell. Es gibt immer wieder Beschwerden über Falschparker auf Gehwegen, an Einmündungsbereichen, an Bushaltestellen und an engen und unübersichtlichen Straßenstellen.

 


Wir geben daher folgende Hinweise:

Das Parken auf dem Gehweg ist grundsätzlich überall dort verboten, wo es nicht ausdrücklich durch eine entsprechende Beschilderung erlaubt ist. In der Gemeinde Frensdorf ist in allen Ortsteilen das Parken auf den Gehwegen verboten. Besonders schwierig ist die Situation beispielsweise in den Ortsdurchfahrten Reundorf (Reundorfer Hauptstraße, Lange Straße) und Frensdorf (Kaulberg, Hauptstraße, Bahnhofstraße) und bei Arztpraxen, Frisören, Banken und der Bäckerei. Hier wird teilweise so unvernünftig geparkt, dass Fußgänger auf die Straßen ausweichen müssen. Für Erwachsene sicher kein Problem, für Kinder vielleicht eine tödliche Gefahr.

Auch auf dem Seitenstreifen darf nur dann geparkt werden, wenn Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden. Außerdem weisen wir darauf hin, dass nur dann auf der Fahrbahn geparkt werden darf, wenn keine Sichtbehinderung für andere Verkehrsteilnehmer entsteht und noch eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3 Metern übrigbleibt. Dies ist vor allem auch beim beidseitigen Parken zu beachten!

An Bushaltestellen gilt nach der StVO jeweils 15 m vor und hinter dem Haltestellenschild ein Parkverbot. Beim Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen muss ein Abstand von jeweils 5 Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten einhalten eingehalten werden.

Das Parken von Lkws ist in Wohngebieten – entgegen der allgemeinen Auffassung – zu bestimmten Zeiten zulässig. Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist das regelmäßige Parken nur in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.

Aktuell liegen uns besonders von Anwohnern der Straßen Im Hopfengarten (Frensdorf)Zum Alten Berg (Birkach) und Obergreuth (Ortsstraße von Reundorf kommend)  Beschwerden vor. Hier wird an engen, unübersichtlichen Straßenstellen und auch auf dem Gehweg (teilweise sogar beidseitig) geparkt. Dies stellt eine erhöhte Unfallgefahr für Pkw-Fahrer und Fußgänger dar. Außerdem können größere Fahrzeuge (Feuerwehr, Lkws etc.) die Straßen nur sehr schwer befahren. Wir bitten daher die Anwohner und Besucher um ein rücksichtsvolleres Parkverhalten. Andernfalls müssten Halteverbote mit entsprechender Beschilderung angeordnet werden.

Wir können nur an die Vernunft aller Verkehrsteilnehmer appellieren, sich an die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu halten. Diese erfüllen Sinn und Zweck für die Verkehrssicherheit und die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer im Straßenverkehr.

Bei verkehrsrechtlichen Angelegenheiten auf den gemeindlichen Straßen können Sie sich gerne an das Bau- und Ordnungsamt (Herr Schnell oder Herr Spielberger) der Gemeinde wenden.

Ihre Verwaltung.

 In der letzten Zeit erhalten wir vermehrt Beschwerden über das Parkverhalten im Gemeindeteil Rattelshof.

Grundsätzlich erlaubt es die Straßenverkehrsordnung (StVO), dass an der Straßenseite geparkt wird. Auch wird durch seitlich geparkte Autos oft eine natürliche Verkehrsberuhigung hergestellt, da der fließende Verkehr abgebremst wird. Allerdings darf durch das Parken keine erhebliche Verkehrsbehinderung oder gar Gefährdung entstehen.

In Rattelshof (Kreisstraße BA 29) wird derzeit sehr häufig beidseitig oder mit sovielen Fahrzeugen hintereinander geparkt, so dass sich Fahrer von LKWs oder landwirtschaftlichen Fahrzeugen regelrecht durchschlängeln müssen. Dadurch wird die Sicht des Gegenverkehrs behindert und dieser, sowie natürlich auch Radfahrer und Fußgänger, gefährdet.

Falls die Beschwerden nicht abnehmen, muss leider die Anordnung eines Halteverbots durch das Landratsamt Bamberg (wie in der Langen Straße in Reundorf) in Betracht gezogen werden. Wir bitten daher die Verkehrsteilnehmer um gegenseitige Rücksichtnahme und um ein vorausschauendes Parkverhalten. Vielen Dank.

Ihre Verwaltung.

Es ist grundsätzlich verboten, eine Straße oder einen Weg unbefugt für Sondernutzungen wie z. B. für private Feierlichkeiten zu nutzen. Wer unerlaubt und ohne verkehrsrechtliche Anordnung und Absicherung Tische, Bänke oder andere Gegenstände auf einer Straße aufstellt und Feierlichkeiten darauf ausrichtet, macht sich gemäß § 315 b Abs. 1 Nr. 2 des Strafgesetzbuches wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr strafbar. Ebenso ist es verboten, Lichterketten oder Ähnliches über die Straße zu hängen. Falls durch solche Hindernisse z. B. Feuerwehrfahrzeuge oder Rettungswagen im Notfall die Straße nicht ungehindert befahren können oder ein Verkehrsteilnehmer die Feier auf der Straße wegen fehlender Verkehrszeichen zu spät bemerkt und es zu einem Unfall kommt, kann das für den Veranstalter sogar eine Freiheitsstrafe bedeuten.

Sofern eine solche Sondernutzung auf einer gemeindlichen Ortsstraße und/oder einem Gehweg beabsichtigt wird, ist hierfür rechtzeitig vorher schriftlich bei der Gemeinde Frensdorf eine verkehrsrechtliche Anordnung (für Sperrung, Umleitung etc.) und eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen. Die Gemeinde prüft den Antrag und stellt im Falle einer positiven Entscheidung die entsprechenden Anordnungen und Erlaubnisse aus. Bestandteil der verkehrsrechtlichen Anordnung ist auch immer ein Beschilderungs- und ggf. Umleitungsplan. Diesen muss der Veranstalter von einem für Verkehrsbeschilderung berechtigtem Unternehmen entsprechend ausführen lassen, damit die Verkehrszeichen korrekt aufgestellt werden.

Gleiches gilt analog natürlich auch für alle sonstigen Sondernutzungen und verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, wie z. B. für Baustellenabsicherungen, Aufstellen von Kränen und Gerüsten, Festzüge etc.

Unbefugte Eingriffe in den Straßenverkehr muss die Gemeinde Frensdorf bei der Polizei zur Anzeige bringen. Ergänzend weisen wir auch noch darauf hin, dass nach der aktuellen 14. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung das Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ohnehin derzeit noch untersagt ist.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Schnell vom Ordnungsamt der Gemeinde.

Ansprechpartner:

Stefan Schnell

Timo Spielberger

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