Hinweis auf die Räum- und Streupflicht aller Grundstückseigentümer*innen

3. Dez. 2025

Hinweis auf die Räum- und Streupflicht aller Grundstückseigentümer*innen

Wir dürfen die Grundstückseigentümer wieder auf Ihre Verpflichtung hinweisen, die Gehwege (auch an unbebauten Grundstücken innerorts) in den Wintermonaten von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z. B. Sand oder Splitt) zu bestreuen. Dies gilt an Werktagen ab 7 Uhr bzw. an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr bis jeweils 20 Uhr. Ein zwischen Ihrem Grundstück und dem Gehweg befindlicher Grünstreifen, Graben oder ähnliches entbindet Sie nicht von der Räum- und Streupflicht des Gehweges.

Ebenso bitten wir die Anlieger von Bushaltestellen, Ampelübergängen und ähnl. um Kontrolle, ob Bordsteinkanten und Fuß-Tastleisten von Schnee bedeckt oder vereist sind und diese ggf. zu räumen und zu streuen. Der gemeindliche Bauhof kann bei starken Schneefällen dahingehend unterstützen.

Für genauere Ausführungen verweisen wir auf die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (siehe rechts).

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Schnell oder Herrn Spielberger im Rathaus Frensdorf.

 
Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter finden Sie hier:

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