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Wahlberechtigt sind alle Unionsbürger, d.h. Deutsche sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die das 18. Lebensjahr vollendet, seit mindestens zwei Monaten in Frensdorf (Bürgermeister- sowie Gemeinderatswahl) bzw. im Landkreis Bamberg (Landrat- sowie Kreistagswahl) eine Wohnung innehaben oder sich mit Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen dort aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Um am Wahltag im Wahllokal Ihre Stimme abgeben zu können, haben Sie grundsätzlich Ihre Wahlbenachrichtigung und ein
amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, ID-Karte oder Reisepass) mitzubringen.
Notfalls kann auch nur mit dem Ausweisdokument gewählt werden, falls die Wahlbenachrichtigung abhandengekommen ist.
In welchem Wahllokal gewählt werden darf, ist auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief vermerkt. Dieser Wahlbenachrichtigungsbrief wird ab ca. Ende Januar versandt und sollte allen Wählerinnen und Wählern bis spätestens 15. Februar 2026 zugegangen sein. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber zur Wahl gehen will, wendet sich bitte an das Wahlamt der Gemeinde Frensdorf.
Eine Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis, um zu prüfen, ob man darin eingetragen und wahlberechtigt ist, kann vom 16. bis 20. Februar 2026 zu den Öffnungszeiten des Rathauses erfolgen.
Am 8. März 2026 finden die Kommunalwahlen statt. Wer am Wahltag verhindert ist oder seine Stimme nicht in einem der vier Wahllokale in der Gemeinde Frensdorf abgeben möchte, kann ab 26. Januar 2026 die Briefwahlunterlagen beantragen.
Bitte beachten Sie, dass gemäß aktueller wahlrechtlicher Bestimmungen Wahlscheine und somit auch die Briefwahlunterlagen frühestens ab 16. Februar 2026 ausgehändigt bzw. versandt werden dürfen.
Um die Briefwahlunterlagen zu erhalten, gibt es mehrere Möglichkeiten:
Auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief ist ein QR-Code abgedruckt. Mit dem Smartphone können auf diese Weise in Sekundenschnelle die Wahlunterlagen beantragt werden, die Ihnen auf dem Postweg nach Hause zugestellt werden. Einfach den QR-Code mit einem QR-Code-Reader erfassen – bestätigen – fertig. Wessen Smartphone Sie dazu nutzen, ist egal.
Über das Bürgerserviceportal der Gemeinde Frensdorf kann unter „Briefwahlantrag“ die Übersendung der Briefwahlunterlagen angefordert werden. Die Unterlagen werden Ihnen postalisch zugesandt.
Unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Wohnanschrift ist eine Beantragung auch auf diesem Weg möglich. Bitte geben Sie gegebenenfalls eine abweichende Zustelladresse an. E-Mail: wahlen@frensdorf.de oder Fax: 09502 / 9449 – 44
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie einen Antrag auf „Erteilung eines Wahlscheines“ abgedruckt. Diesen Antrag können Sie vollständig ausgefüllt und unterschrieben dem Wahlamt im Original vorlegen. Die Briefwahlunterlagen werden dem Antragsteller zugestellt. Gerne können Sie den Antrag auch in unseren Hausbriefkasten werfen.
Eine persönliche Beantragung und Abholung Ihrer Briefwahlunterlagen ist – je nach Verfügbarkeit der Stimmzettel – frühestens ab Montag, 16. Februar 2026 und bis einschließlich Freitag, 6. März 2026, 15.00 Uhr beim Bürgerservice der Gemeinde Frensdorf, Kaulberg 1, Zimmer 01 und 02 möglich.
Bitte bringen Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihr Ausweisdokument mit.
Sollten Sie eine andere Person mit der Abholung Ihrer Unterlagen bevollmächtigen, vergessen Sie bitte nicht, Antrag und Vollmacht auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung vollständig auszufüllen und zweifach zu unterschreiben.
Allen Briefwahlunterlagen liegt ein ausführliches Merkblatt zur Durchführung der Briefwahl sowie zur korrekten Kuvertierung bei.
Abgabe der Wahlbriefe mit den ausgefüllten Stimmzetteln
Nach Ihrer Wahl können Sie die Wahlbriefe entweder bei der Post aufgeben (portofrei innerhalb Deutschlands) oder in unseren Hausbriefkasten einwerfen. Bitte berücksichtigen Sie hierbei die Postlaufzeiten für eine rechtzeitige Zustellung bis zum Wahltag. Wahlbriefe sollten spätestens am Donnerstag, den 05. März 2026 bei der Deutschen Post eingeliefert werden, damit eine Zustellung bis zum Wahltag sichergestellt werden kann. Alle bis Sonntag, 08. März 2026, 18:00 Uhr, bei der Gemeinde Frensdorf eingehenden Wahlbriefe werden bei der Wahl berücksichtigt.
Bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen kann sogleich auch ein Briefwahlantrag für eine eventuelle Bürgermeisterstichwahl am 22. März 2026 mit vermerkt werden. Wir empfehlen hiervon Gebrauch zu machen.
Sollte eine Stichwahl stattfinden und Sie haben noch keine Briefwahlunterlagen beantragt, kann eine Beantragung ebenfalls über die oben aufgeführten Wege erfolgen. Eine persönliche Beantragung und Abholung Ihrer Briefwahlunterlagen zur Stichwahl ist in diesem Fall bis einschließlich Freitag, 20. März 2026, 15.00 Uhr beim Bürgerservice der Gemeinde Frensdorf möglich.
Die persönliche Rückgabe der Wahlbriefe zur Stichwahl muss bis zum 22. März 2026, 18 Uhr ebenfalls über den Briefkasten der Gemeinde Frensdorf, Kaulberg 1, 96158 Frensdorf erfolgen.
Die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit hat eine Broschüre zu den Kommunalwahlen mit hilfreichen Informationen in Leichter Sprache bereitgestellt; ein sog. Wahl-Hilfe-Heft.
Download Wahl-Hilfe-Heft in Leichter Sprache
Weitere Informationen zur Barrierefreiheit finden Sie auf den Seiten des Behindertenbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung.
Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ist jeweils vermerkt, ob der für Sie vorgesehene Abstimmungsraum barrierefrei erreichbar ist oder nicht. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten steht leider nicht immer ein barrierefrei erreichbarer Abstimmungsraum zur Verfügung. Mit Beantragung eines Wahlscheines haben Sie allerdings die Möglichkeit, Ihre Stimme per Briefwahl abzugeben.
Für die Kommunalwahlen 2026 wird es keine Wahlschablonen für blinde und sehbeeinträchtigte Wählende geben. Einen bundesweiten Teleservice mit eigener barrierefreier Webseite wie bei der Europawahl wird es nicht geben.
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: