Absolutes Halteverbot in der Bahnhofstraße Frensdorf (ST 2254)

23. Okt. 2025

Absolutes Halteverbot in der Bahnhofstraße Frensdorf (ST 2254)

Bekanntmachung einer verkehrsrechtlichen Anordnung,
Ausweitung des absoluten Halteverbots in der Bahnhofstraße Frensdorf (Staatsstraße 2254)

In der Bahnhofstraße Frensdorf wurde in den letzten Monaten immer wieder eine Behinderung des Verkehrsflusses durch den ruhenden Verkehr festgestellt. Insbesondere die Sichten vom Ortsteil Herrnsdorf kommend bergabwärts sind eingeschränkt, wenn mehrere Fahrzeuge in Fahrtrichtung Herrnsdorf bergaufwärts parken. Gleiches gilt auch für den Gegenverkehr. Die Situation wurde daher im Rahmen einer Verkehrsschau begutachtet und die Gemeinde Frensdorf dazu gehalten, eine Ausweitung des bereits bestehenden Halteverbots bei der unteren Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.

Das Landratsamt Bamberg hat daraufhin ein zusätzliches absolutes Halteverbot auf Höhe der Anwesen Bahnhofstraße 12 bis 16 angeordnet.
Die verkehrsrechtliche Anordnung wird mit Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen wirksam.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: