13. Mai 2025

Anordnung einer Tempo-30-Zone in Herrnsdorf

Vollzug der StraรŸenverkehrsordnung (StVO);
Verkehrsrechtliche Anordnung einer Tempo-30-Zone im Baugebiet โ€žHirtenรคckerโ€œ im Gemeindeteil Herrnsdorf

Aus Grรผnden der Verkehrssicherheit fรผr die Kinder hat die Gemeinde fรผr die OrtsstraรŸe Peuntweg auf Hรถhe der neuen KiTa eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h angeordnet.

Im Zuge dessen wurde vorgeschlagen, fรผr das gesamte Bebauungsplangebiet Hirtenรคcker, in dem viele Familien mit Kindern wohnen, zur Verkehrsberuhigung eine 30 km/h-Zone anzuordnen. Diese umfasst die OrtsstraรŸen Kirchรคcker, Hirtenleite, Peuntweg, Am Anger und Vogelanger. Die entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 13.05.2025 beschlossen.

Die verkehrsrechtliche Anordnung wird mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen wirksam.

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