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Vollzug der Straรenverkehrsordnung (StVO);
Verkehrsrechtliche Anordnung einer Tempo-30-Zone im Baugebiet โHirtenรคckerโ im Gemeindeteil Herrnsdorf
Aus Grรผnden der Verkehrssicherheit fรผr die Kinder hat die Gemeinde fรผr die Ortsstraรe Peuntweg auf Hรถhe der neuen KiTa eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h angeordnet.
Im Zuge dessen wurde vorgeschlagen, fรผr das gesamte Bebauungsplangebiet Hirtenรคcker, in dem viele Familien mit Kindern wohnen, zur Verkehrsberuhigung eine 30 km/h-Zone anzuordnen. Diese umfasst die Ortsstraรen Kirchรคcker, Hirtenleite, Peuntweg, Am Anger und Vogelanger. Die entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 13.05.2025 beschlossen.
Die verkehrsrechtliche Anordnung wird mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen wirksam.
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