Einreichung des Digitalen Bauantrags, Hinweise und Abgabefristen

Baurecht – Digitaler Bauantrag

Seit dem 01.01.2023 ist es im Landratsamt Bamberg möglich, neben der papiergebundenen Antragstellung, Anträge auch digital einzureichen. Daher gibt es seit 01.01.2023 zwei gravierende Änderungen:

  • Es können alle Anträge in Bauverfahren wie Bauanträge, Abgrabungsanträge, Anträge auf Vorbescheid, Anträge auf Befreiung bzw. Ausnahmen bei baurechtlich verfahrensfreien Vorhaben, Anträge auf Abweichungen bei baurechtlich verfahrensfreien Vorhaben, Anzeigen über die Beseitigung usw. auch digital eingereicht werden.
  • Alle Anträge in Papierform sind nicht mehr über die Gemeinde, sondern direkt beim Landratsamt Bamberg einzureichen.
    Achtung! Dies gilt nicht für Genehmigungsfreistellungsverfahren sowie Anträge auf Isolierte Befreiung bzw. Ausnahmen vom Bebauungsplan und Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften, die in Papierform eingereicht werden. Für diese Anträge bleibt – wie auch bisher- die Gemeinde zuständig.

 

Das Angebot zur digitalen Antragstellung richtet sich grundsätzlich an die bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Ausnahme: Verfahren, bei denen keine Bauvorlageberechtigung erforderlich ist). Sie können über intelligente elektronische Formulare, sogenannte „Online-Assistenten“ baurechtliche Anträge für die Bauherrn online einreichen. Die Online-Assistenten stehen Ihnen auf der Homepage des Landratsamtes zur Verfügung.

Die Anträge gelangen direkt an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde, Vorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren oder Vorlagen Isolierter Befreiungen werden von dort an die zuständige Gemeinde weitergereicht.

Für die Nutzung des digitalen Bauantrages ist eine Bayern-ID erforderlich, die Sie über das BayernPortal (https://www.freistaat.bayern) beantragen können. Da bei der digitalen Bauantragstellung auf die Unterschriften verzichtet wird, ist eine gehobene Authentifizierung notwendig. Eine Anmeldung nur mit Benutzernamen und Passwort im BayernPortal ist deshalb nicht ausreichend, sondern es wird zudem ein elektronischer Personalausweis oder das Softwarezertifikat authega (siehe Erklärung auf der Internetseite des Bürgerserviceportales) benötigt.

Bitte bedenken Sie, dass die Registrierung einige Zeit in Anspruch nimmt (Zusendung des Passwortes mit der Post).

Weitere Informationen zum digitalen Bauantrag erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamtes Bamberg (www.landkreis-bamberg.de).

Abgabefristen für Bauanträge zur Vorlage in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses:

Das Landratsamt leitet die Antragsunterlagen nach Einreichung durch dei Bauherrn binnen weniger Werktage in digitaler Form an die Gemeinde weiter, damit die Pläne vorgeprüft und in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses behandelt werden können.

Die Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Frensdorf finden in der Regel jeweils am zweiten Dienstag des Monats statt. In der Sitzung können nur Bauanträge behandelt werden, die der Gemeinde mindestens zwei Wochen (zehn Werktage) vorher vorliegen.

Wir empfehlen Ihnen daher, die Bauanträge rechtzeitig, am besten mindestens drei Wochen vor der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses im Landratsamt einzureichen, damit der Antrag noch rechtzeitig an uns weitergeleitet wird, vorgeprüft und in der Sitzung behandelt werden kann.

Ausnahme: Formlose Bauvoranfragen an die Gemeinde, Genehmigungsfreistellungen, sowie Anträge auf isolierte Befreiung können nach wie vor direkt bei der Gemeinde abgegeben werden. Hierfür reicht eine Abgabefrist von zwei Wochen vor der Sitzung aus. Bitte lassen Sie uns auch diese Unterlagen zusätzlich in digitaler Form (PDF-Format) zukommen.

Bei Rückfragen zum Bauantragsverfahren stehen Ihnen Herr Schnell und Herr Spielberger gerne zur Verfügung. 

Ansprechpartner:

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: