Sie sind hier: Startseite » Bauamt » Wasserrecht
Auf dieser Seite werden die aktuell laufenden wasserrechtlichen Verfahren in der Gemeinde Frensdorf veröffentlicht.
Für detailliertere Planauskünfte und Rückfragen wenden Sie sich gerne an Herrn Schnell oder Herrn Spielberger im Rathaus Frensdorf.
Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Rosenäcker“ in Herrnsdorf in den Mühlbach der Reichen Ebrach
Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Gänsäcker II“, Schlüsselau in den Mühlbach der Reichen Ebrach
Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Seniorenwohnanlage Am Seebach“ in den Seebach
Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Vorra-Ost“ in einen Graben, der in die Rauhe Ebrach mündet
Anpassung des Konzepts vom 29.08.2023
Anpassung der Abwasserbeseitigungskonzepte – Bezeichnung der Gebiete nach Art. 70 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BayWG für das Erlaubnisverfahren mit Zulassungsfiktion für Kleinkläranlagen
Die Gemeinden sind gemäß Art. 34 Abs. 2 Satz 2 BayWG (Bayerisches Wassergesetz) verpflichtet, Abwasserentsorgungskonzepte aufzustellen und fortzuschreiben für alle Anwesen, die nicht an die gemeindliche Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen werden. Das Abwasserbeseitigungskonzept (Stand: Juli 2022) wird nachfolgend veröffentlicht. Im Abwasserbeseitigungskonzept wird auch festgelegt, ob ein PSW (Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft) zur Begutachtung einer Kleinkläranlage herangezogen werden darf und welche Anforderungen an die Kleinkläranlagen gestellt werden.
Soweit sich im neuen Abwasserentsorgungskonzept Änderungen zu den bisherigen Anforderungen ergeben, müssen die bereits bestehenden Kleinkläranlagen angepasst werden. Die betroffenen Betreiber erhalten vom Landratsamt Bamberg eine entsprechende Information.
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: