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Bankverbindungen der Gemeinde Frensdorf:
Sparkasse Bamberg
IBAN: DE26 7705 0000 0000 0810 83
BIC: BYLADEM1SKB
Raiffeisenbank Burgebrach-Stegaurach
IBAN: DE49 7706 2014 0002 0108 79
BIC: GENODEF1BGB
Abbuchung von Forderungen
Sofern Sie Steuern oder sonstige Forderungen abbuchen lassen möchten, finden Sie rechts die dazugehörigen Abbuchungsermächtigungen, auch SEPA-Lastschriftmandate genannt.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Lastschriftmandate nicht mailen oder faxen, da der Gemeinde Frensdorf die Unterschrift im Original vorliegen muss!
Der Einbau eines Gartenwasserzählers muss der Gemeinde angezeigt werden.
Wenn Sie zusätzlich zu Ihrem vorhandenen Wasserzähler einen Gartenwasserzähler einbauen möchten, müssen Sie dies vorab bei der Gemeinde beantragen.
Da der Einbau von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängt, klären Sie bitte im Vorfeld mit der Gemeinde Frensdorf, was zu beachten ist.
Ihre Ansprechpartnerin:
Hier finden Sie Infos zur Anmeldung Ihres Hundes und der Steuerpflicht.
Anmeldung des Hundes
Gemäß § 11 der Hundesteuersatzung müssen Bürger, die einen über vier Monate alten Hund innerhalb der Gemeinde Frensdorf halten, diesen bei uns unverzüglich anmelden. Bei mehreren Hunden ist jeder Hund anzumelden! Im Sinne der Gleichmäßigkeit bei der Besteuerung unserer Gemeindebürger werten wir Nichtanmeldungen als Steuerhinterziehung!
Halten Sie also einen Hund und haben diesen noch nicht angemeldet, holen Sie dies bitte – in Ihrem eigenen Interesse – unverzüglich nach. Immer wieder erhalten wir auch anonyme Hinweise auf angebliche Hundehalter in der Gemeinde. Diesen Hinweisen gehen wir natürlich nach, in dem wir die entsprechend genannten Personen auffordern, ihren Hund anzumelden, sofern diese einen (oder mehrere Hunde) halten. Hierfür bitten wir um Verständnis, auch dies dient der Gleichbehandlung aller Hundehalter!
Bei der Anmeldung ist es besonders wichtig, die Rasse des Hundes anzugeben. Die Angabe „Mischling“ ist nicht ausreichend! Es müssen alle Rassen mitgeteilt werden. Denn die Gemeinde muss prüfen, ob eine der Rassen eines Mischlingshunde evtl. der Gruppe der Kampfhunde zugeordnet wird. Dann ist seitens der Gemeinde ein entsprechendes Verfahren einzuleiten.
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: