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Wir bitten die Bürger*innen und Vereine darum, die Errichtung von offenen Feuerstellen möglichst einige Tage vorher bei der Gemeinde Frensdorf anzuzeigen. Anzugeben sind der genaue Ort der Feuerstelle (Flurnummer/Gemarkung), die Kontaktdaten des Betreibers (mit Handynummer zur ständigen Erreichbarkeit) und der genaue Zeitpunkt (Datum, Uhrzeit von/bis). Dies gilt sowohl für Festfeuer (z. B. Johannisfeuer), als auch für sonstige Feuerstellen (z. B. private Lagerfeuer oder Verbrennung von Schadholz). Die Gemeinde setzt die Polizei Bamberg-Land und die Integrierte Leitstelle Bamberg-Forchheim entsprechend über die Feuerstelle in Kenntnis. Falls wegen einer nicht angemeldeten Feuerstelle ein Fehlalarm ausgelöst wird, kann das für den Betreiber hohe Einsatzkosten bedeuten.
Folgende Punkte sind beim Verbrennen zu beachten:
Einzuhaltende Abstände:
Zur Wahrung des Wohles der Allgemeinheit erforderliche Abstände sind mindestens einzuhalten:
100 m zu Waldrändern
(Ausnahmegenehmigungen nach Art. 17 des Bayerisches Waldgesetzes – BayWaldG ‐ sind beim Amt für Landwirtschaft und Forsten – Fachbereich Forsten – zu beantragen).
25 m zu Feldgehölzen, Hecken und anderen brandgefährdeten Gegenständen.
10 m zu öffentlichen Feldwegen, beschränkt-öffentlichen Wegen und Eigentümerwegen sowie Privatwegen, die von der Öffentlichkeit benutzt werden.
5 m zu Gebäuden
100 m zu leichtentzündlichen Stoffen
Wer ein Feuer entzündet oder betreibt, ist grundsätzlich für die Folgen durch Brandschäden verantwortlich. Bereits die Gefährdung anderer durch Feuer ist gem. § 306 ff. des Strafgesetzbuchses strafbar.
Zur Anmeldung von Feuerstellen oder weiteren Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Gemeinde Frensdorf (Herr Schnell oder Herr Spielberger).
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: