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Bei der Anmeldung Ihres Hundes ist es besonders wichtig, die Rasse des Hundes anzugeben. Die Angabe „Mischling“ ist nicht ausreichend! Es müssen alle Rassen mitgeteilt werden. Denn die Gemeinde muss prüfen, ob eine der Rassen eines Mischlingshunde evtl. der Gruppe der Kampfhunde zugeordnet wird. Dann ist seitens der Gemeinde ein entsprechendes Verfahren einzuleiten.
Anleinpflicht
Immer wieder haben wir auf die Verordnung der Gemeinde Frensdorf über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden hingewiesen, wonach große Hunde und Kampfhunde innerhalb der Ortschaften zu jeder Tages- und Nachtzeit an der Leine geführt werden müssen.
Leider kommt es immer häufiger vor, dass wir auch Beschwerden über kleine Hunde erhalten, die frei in den Ortschaften umherlaufen. Nach der Verordnung sind Hundehalter nicht verpflichtet, kleine Hunde (Schulterhöhe weniger als 50 cm) anzuleinen.
Jedoch bitten wir, folgende Punkte zu beachten:
Wenn Sie als Hundehalter von Hunden, die nicht unter die Hundehaltungsverordnung fallen (vgl. Erläuterungen unten) nur eine dieser Fragen mit Ja beantwortet haben, sollten Sie sich ernsthaft darüber Gedanken machen, ob es zur eigenen Sicherheit, zur Sicherheit der Mitbürger und zur Sicherheit des Hundes und anderer Tiere nicht besser wäre, den Hund an der Leine zu führen.
Große Hunde im Sinne der Hundehaltungsverordnung sind:
Verunreinigungen durch Hundekot auf öffentlichen Grünflächen, Straßen und Gehwegen
Immer wieder müssen wir feststellen, dass Halter ihre Hunde ausführen und durch Kothaufen den öffentlichen Verkehrsraum verunreinigen. Nach § 3 Abs. 2 Buchstabe b) der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter ist es verboten, Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen.
Daher bitten wir Sie, den Hundekot mitzunehmen (es dürfte für keinen Hundehalter ein Problem sein, den Kot zu verpacken, mitzunehmen und Zuhause zu entsorgen).
Gleiches bitten wir bei unsren gemeindlichen Grünflächen und Grünstreifen zu beachten. Kinder, die darauf spielen stellen sich Besseres vor, als im Hundekot herum zu laufen und auch die Hundehalter sind wohl nicht begeistert, auf dem Gehweg vor ihrem Haus in solch eine „Tretmine“ zu laufen!
Verunreinigungen durch Hundekot in Privatgrundstücken
Immer häufiger erhalten wir auch Beschwerden darüber, dass private Grünflächen bzw. Grundstücke durch Hundekot verunreinigt werden. Als Gemeinde können wir hier nur an die Vernunft der Hundehalter appellieren, künftig darauf zu achten, dass dies nicht mehr vorkommt.
Viele Anrufe und Gespräche, die Peter Thum, der Leiter der Jagdbehörde des Landratsamtes Bamberg führt, zeigen, dass das Verhältnis zwischen Jägern und Hundehaltern oft gestört ist. Jäger werfen den Hundehaltern vor, dass diese ihre Tiere unbeaufsichtigt im Wald frei laufen und wildern lassen. Die Hundehalter dagegen unterstellen den Jägern, dass diese Wald und Flur als Privatbesitz betrachten und nur darauf warten „unschuldige Hunde“ abzuschießen.
Dazu stellt Peter Thum folgendes fest:
In Ausübung des Jagdschutzes sind Jäger nach dem Bayer. Jagdgesetz befugt, wildernde Hunde und Katzen zu töten. Dies setzt aber voraus, dass das Tier erkennbar dem Wild nachstellt. Das bedeutet nicht, dass bereits konkret ein Wildtier angefallen oder gerissen werden muss. Vielmehr genügt es, dass der Hund Fährte und Spur eines konkreten Stückes Wild aufgenommen hat und dieses zielgerecht verfolgen will.
Einen „Leinenzwang“ im Wald gibt es, abgesehen von Tollwutschutzgebieten nicht, sofern nicht ein Leinenzwang, z.B. wegen Kampfhund-Eigenschaft vorliegt. Der nicht angeleinte Hund muss aber unter Aufsicht sowie unter der Einwirkungsmöglichkeit seines Herrn stehen, d.h., er muss folgsam sein.
Ein friedliches Zusammenleben zwischen Jägern und Hundehaltern ist möglich, wenn beide Seiten Rücksicht auf die Interessen des anderen nehmen. Auch das Wild hat ein Recht auf Schutz vor Beeinträchtigungen. Jäger zahlen oft hohe Jagdpachten und leisten erhebliche Arbeiten für die Ordnung und Sauberkeit in ihrem Revier. Da ist es natürlich ein herber Schlag, wenn der Wildbestand permanent durch jagende Hunde vertrieben, verletzt oder getötet wird. Von Hunden gerissene oder verletzte Tiere sind kein schöner Anblick und dieses Leid sollte allen Tieren erspart werden.
Peter Thum appelliert daher an beide Seiten, offen und freundlich aufeinander zuzugehen.
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: