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Werden öffentliche Straßen und Wege vorübergehend für abweichende Anlässe/Zwecke genutzt, so ist hierfür eine Sondernutzungserlaubnis bei der Gemeinde Frensdorf einzuholen.
Beispiele hierfür sind das
– Aufstellen von Baugerüsten auf Gehwegen
– Halbseitiges Abstellen von Baukränen oder Baumulden auf der Straße
– Aufstellen von Tischen und Bänken für Straßenfeste etc.
Gegebenenfalls ist zusätzlich noch eine verkehrsrechtliche Anordnung notwendig, um die Sicherheit des fließenden Verkehrs und der Fußgänger gewährleisten zu können.
Wenden Sie sich hierfür gerne an den zuständigen Sachbearbeiter.
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: