Sondernutzung von Straßen und Wegen

Werden öffentliche Straßen und Wege vorübergehend für abweichende Anlässe/Zwecke genutzt, so ist hierfür eine Sondernutzungserlaubnis bei der Gemeinde Frensdorf einzuholen.

Beispiele hierfür sind das
– Aufstellen von Baugerüsten auf Gehwegen
– Halbseitiges Abstellen von Baukränen oder Baumulden auf der Straße
– Aufstellen von Tischen und Bänken für Straßenfeste etc.

Gegebenenfalls ist zusätzlich noch eine verkehrsrechtliche Anordnung notwendig, um die Sicherheit des fließenden Verkehrs und der Fußgänger gewährleisten zu können.

Wenden Sie sich hierfür gerne an den zuständigen Sachbearbeiter.

Es ist grundsätzlich verboten, eine Straße oder einen Weg unbefugt für Sondernutzungen wie z. B. für private Feierlichkeiten zu nutzen. Wer unerlaubt und ohne verkehrsrechtliche Anordnung und Absicherung Tische, Bänke oder andere Gegenstände auf einer Straße aufstellt und Feierlichkeiten darauf ausrichtet, macht sich gemäß § 315 b Abs. 1 Nr. 2 des Strafgesetzbuches wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr strafbar. Ebenso ist es verboten, Lichterketten oder Ähnliches über die Straße zu hängen. Falls durch solche Hindernisse z. B. Feuerwehrfahrzeuge oder Rettungswagen im Notfall die Straße nicht ungehindert befahren können oder ein Verkehrsteilnehmer die Feier auf der Straße wegen fehlender Verkehrszeichen zu spät bemerkt und es zu einem Unfall kommt, kann das für den Veranstalter sogar eine Freiheitsstrafe bedeuten.

Sofern eine solche Sondernutzung auf einer gemeindlichen Ortsstraße und/oder einem Gehweg beabsichtigt wird, ist hierfür rechtzeitig vorher schriftlich bei der Gemeinde Frensdorf eine verkehrsrechtliche Anordnung (für Sperrung, Umleitung etc.) und eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen. Die Gemeinde prüft den Antrag und stellt im Falle einer positiven Entscheidung die entsprechenden Anordnungen und Erlaubnisse aus. Bestandteil der verkehrsrechtlichen Anordnung ist auch immer ein Beschilderungs- und ggf. Umleitungsplan. Diesen muss der Veranstalter von einem für Verkehrsbeschilderung berechtigtem Unternehmen entsprechend ausführen lassen, damit die Verkehrszeichen korrekt aufgestellt werden.

Gleiches gilt analog natürlich auch für alle sonstigen Sondernutzungen und verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, wie z. B. für Baustellenabsicherungen, Aufstellen von Kränen und Gerüsten, Festzüge etc.

Unbefugte Eingriffe in den Straßenverkehr muss die Gemeinde Frensdorf bei der Polizei zur Anzeige bringen. Ergänzend weisen wir auch noch darauf hin, dass nach der aktuellen 14. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung das Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ohnehin derzeit noch untersagt ist.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Schnell vom Ordnungsamt der Gemeinde.

Ansprechpartner:

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