Sie sind hier: Startseite » Öffentliche Sicherheit und Ordnung » Winterdienst
Sicherung der Gehbahnen im Winter
Die Verpflichtung, die Reinigungs-(Sicherungs-)fläche (siehe unten) in den Wintermonaten von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen, gilt an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr. Diese Sicherungsarbeit ist bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.
Reinigungsfläche
Die Reinigungsfläche richtet sich grundsätzlich nach der Gefährlichkeit der Straße und somit der Zumutbarkeit für die Anwohner. Daher sieht die Verordnung eine Reinigung von Gehbahnen und Fahrbahnrändern (siehe unten; Straßen der Gruppe A), nur von Gehwegen (Gruppe D) oder bis zur Fahrbahnmitte (Gruppe B) vor. Zu welcher Gruppe Sie als Anlieger gehören, können Sie anhand der dort aufgeführten Straßen leicht heraussuchen:
Winterdienst der Gemeinde
In den vergangenen Jahren haben wir immer wieder Beschwerden und Anregungen zum Winterdienst der Gemeinde erhalten. Daher teilen wir dazu Folgendes mit.
a) Der Winterdienst wird vom gemeindlichen Bauhof sowie vom Schulhausmeister nach einem Räum- und Streuplan erledigt.
b) Danach werden zuerst die gefährlichen Strecken freigeräumt und anschließend weitere Straßen.
c) In der Regel erfolgt der Winterdienst für Straßen in Wohngebieten nur bei sehr starkem Schneefall und nur nach dem die Strecken aus Buchstabe b geräumt wurden.
d) Die Arbeiten werden über Tag verteilt wiederholt, sofern dies notwendig ist.
Wir bitten Sie um Verständnis, wenn unser Bauhof nicht alle über 30 km Orts- und Gemeindeverbindungsstraßen gleichzeitig räumen kann. Den Räum- und Streuplan hat die Gemeinde nach gesetzlichen Vorgaben ordnungsgemäß erlassen und der Bauhof wird nach diesem Plan den Winterdienst vornehmen.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Herrn Köppl unter Tel.: 9449-33.
Gruppe A
(Reinigungsfläche: Gehbahnen und Fahrbahnränder – § 6 Abs. 1 Buchstabe a)
Reundorf:
Reundorfer Hauptstraße
Schlüsselau:
Ortsstraße – GVS nach Jungenhofen
Gruppe B
(Reinigungsfläche bis zur Fahrbahnmitte – § 6 Abs. 1 Buchstabe b)
Alle nicht unter den Gruppen A oder D angeführten Straßen nach dem Straßennamensverzeichnis der Gemeinde Frensdorf in der jeweils aktuellen Fassung.
Gruppe D
(Reinigungsfläche sind nur die Gehwege – § 6 Abs. 1 Buchstabe d)
Frensdorf:
Bahnhofstraße, Hauptstraße, Kaulberg, Marktplatz, Reundorfer Straße
Reundorf:
Lange Straße (nur Teilstück, BA 29)
Rattelshof:
BA 29
Herrnsdorf:
Herrnsdorfer Hauptstraße
Vorra:
Bamberger Straße
Birkach:
Birkacher Hauptstraße
Hundshof:
BA 29
Wingersdorf:
Staatsstraße 2260
Lonnershof:
Staatsstraße 2260
Obergreuth:
Staatsstraße 2254
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: