Rundfunkgebührenbefreiung

Auch hier ist jeder Fall ein Einzelfall, den Sie bitte mit Frau Weidinger besprechen. Bei Studenten und Geringverdienern sind immer Nachweise über sämtliche Einkommen vorzulegen.

Ansprechpartner:

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: