Sie sind hier: Startseite » Standesamt » Beglaubigungen
Beglaubigungen von Schriftstücken, z.B. Zeugnissen.
Ausgenommen sind Personenstandsurkunden jeglicher Art (Geburts-, Ehe- u. Sterbeurkunden). Diese müssen beim jeweiligen Standesamt (Ereignisort) neu angefordert werden.
Pro beglaubigtes Schriftstück wird eine Gebühr von 5 € erhoben.
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: