Beglaubigungen

Beglaubigungen von Schriftstücken, z.B. Zeugnissen.

Ausgenommen sind Personenstandsurkunden jeglicher Art (Geburts-, Ehe- u. Sterbeurkunden). Diese müssen beim jeweiligen Standesamt (Ereignisort) neu angefordert werden.

Pro beglaubigtes Schriftstück wird eine Gebühr von 5 € erhoben.

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