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Wichtige Hinweise für die Betreiber von öffentlichen Veranstaltungen
Vollzug des Gaststättengesetzes (GastG) und des Bayer. Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG)
Für alle Arten von öffentlichen Veranstaltungen in der Gemeinde, bei denen Alkohol ausgegeben wird, ist eine vorübergehende Gaststättengestattung erforderlich.
Der entsprechende Antrag ist im Rathaus oder auf der Gemeinde-Homepage (siehe Link unten) erhältlich. Dieser ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben spätestens zwei Wochen (bzw. 10 Werktage) vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeinde Frensdorf einzureichen.
Unter anderem sind im Vorfeld der Veranstaltungen folgende Punkte zu beachten oder zu klären:
Weiterhin sind ggf. folgende Anzeigen oder Genehmigungen erforderlich:
Grundsätzlich bitten wir unsere Vereine und Veranstalter darum, auch eigenverantwortlich zu handeln und kurzfristige Änderungen (z. B. keine Feuerstelle bei längerer Trockenheit) oder gar Verschiebungen von Veranstaltungen (z. B. bei vorhergesagtem Unwetter) in Betracht zu ziehen.
Bei Fragen zur Durchführung oder Beantragung von öffentlichen Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Gemeinde Frensdorf.
Ihre Verwaltung.
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: